Kurze Antwort
Ja. Die Schuko-Abzweigung an der Winkelkupplung entspricht den geltenden Normen. Die Absicherung der angeschlossenen Geräte erfolgt in der Regel über die Stromversorgung des Campingplatzes oder den Caravan selbst.
Einleitung
Beim Einsatz von Camping-Kabeln und Winkelkupplungen stellt sich häufig die Frage, ob zusätzliche Schuko-Steckdosen normgerecht sind und wie deren Absicherung gewährleistet wird. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte verständlich und normkonform.
Normgerechte Ausführung der Anschlussleitung
Für den Anschluss von Caravans und Motorcaravans gelten die Vorgaben der DIN VDE 0100-721:2019-10. Diese Norm beschreibt die Anforderungen an elektrische Anlagen in Freizeitfahrzeugen.
Wichtige Anforderungen:
- Verwendung einer Verlängerungsleitung mit CEE-Stecker und CEE-Kupplung (nach DIN EN 60309-2)
- Leitungstyp: H07RN-F oder H05RN-F
- Maximale Länge: ca. 25 m
- Mindestquerschnitt: 2,5 mm² bei 16 A
Die brennenstuhl® Anschlussleitung (z. B. Art.-Nr. 1167650525) erfüllt diese Anforderungen vollständig, da sie:
- eine durchgehende Leitung ohne Unterbrechung ist
- die Schuko-Abzweigung am Ende der Leitung sitzt
👉 Dadurch handelt es sich nicht um einen Zwischenstecker, sondern um eine zulässige Erweiterung am Leitungsende.
Absicherung der Schuko-Steckdose
Die Stromversorgung auf Campingplätzen ist durch die DIN VDE 0100-708:2010 geregelt.
Diese schreibt vor:
- Jede Speisesteckdose muss mit einem FI-Schutzschalter (RCD ≤ 30 mA) ausgestattet sein
- Zusätzlich ist eine Überstromschutzeinrichtung erforderlich
👉 Das bedeutet:
Die Schuko-Steckdose an der Winkelkupplung ist automatisch über die Stromquelle des Campingplatzes abgesichert.
Fazit
- Die Schuko-Abzweigung an der brennenstuhl® Winkelkupplung ist normgerecht und zulässig
- Sie gilt nicht als Zwischenstecker, da sie sich am Leitungsende befindet
- Die Absicherung erfolgt in der Regel über die Campingplatz-Stromversorgung
- Eine zusätzliche Absicherung durch PRCD ist optional, aber empfehlenswert bei Unsicherheit