Für einen umfassenden Schutz sollten Rauchwarnmelder in allen Räumen, Korridoren, Lagerbereichen, Keller- und Speicherräumen installiert werden. In Räumen über 40 m² bzw. Fluren, die länger als 10 m sind, empfiehlt sich der Einsatz von mehreren Rauchwarnmeldern.
2. Sie sollten wenigstens dem Mindestschutz gerecht werden und jedes Schlaf- und Kinderzimmer sowie alle Flure, die als Rettungsweg dienen, mit einem Rauchwarnmelder ausstatten.
3. Für einen optimalen Schutz montieren Sie in alle Zimmer und Flure mindestens einen Rauchwarnmelder.
4. Da der Rauch nach oben steigt, müssen Rauchwarnmelder immer an der Decke, möglichst in der Raummitte in waagerechter Position montiert werden. Beachten Sie das mindestens 0,5 m Abstand zu allen Einrichtungsgegenständen an der Decke und zu den Wänden einzuhalten ist.
5. Wenn eine Deckenmontage nicht möglich ist (z.B. in Dachspitzen), kann der Rauchwarnmelder an der Wand installiert werden. Der Abstand zur Decke sollte zwischen 30 und 50 cm betragen.
6. Wenn die Zimmerhöhe mehr als 6 m beträgt, verwenden Sie einen zusätzlichen Rauchwarnmelder.
7. In Fluren und Gängen mit einer max. Breite von 3 m darf der Abstand zwischen zwei Rauchwarnmeldern max. 15 m betragen. Der Melderabstand zur Stirnfläche des Flures oder Ganges darf nicht mehr als 7,5 m betragen. In Kreuzungs-, Einmündungs- und Eckbereichen von Gängen und Fluren ist jeweils ein Rauchwarnmelder anzuordnen.
8. Bei Emporen wird ein zusätzlicher Rauchwarnmelder unterhalb benötigt, wenn die Empore eine Gesamtfläche von mehr als 16 m² hat und die Länge und Breite mehr als 2 m beträgt.
9. Bei Räumen mit Dachschräge, ist die Deckenneigung 20 ° zur Horizontalen, dann muss der Rauchwarnmelder im Bereich von 50–100 cm vom höchsten Punkt entfernt installiert werden. Ist die horizontale Decke weniger als 1 m breit, dann montieren Sie den Rauchwarnmelder an der Dachschräge. Ist die horizontale Decke breiter als 1 m, montieren Sie den Rauchwarnmelder mittig an der horizontalen Decke.
Zu vermeidende Montageorte sind z.B.: Umgebungen die in der Nähe von Klima- und Belüftungs ein und auslässen, Klimaanlagen und Ventilatoren installieren.
2. In Badezimmern, Duschräumen oder in Räumen in denen die Temperatur 39 °C überschreitet oder unter 0 °C fällt.
3. Nicht in der Spitze eines Daches, da sich im Brandfall rauchfreie Luft ansammeln könnte.
4. In Küchen, Garagen, Waschküchen oder Heizungsräumen können Kochdämpfe, Fahrzeugabgase, Staub und Feuchtigkeit einen Fehlalarm auslösen.
5. In sehr staubigen oder schmutzigen Bereichen. Schmutz und Staub kann sich im Rauchwarnmelder ansammeln und die Funktionssicherheit beeinträchtigen.