Die aktuelle Ökodesign-Verordnung (2019/2020/EU) unterscheidet zwischen Lichtquellen und umgebenden Produkten.
Zu den Lichtquellen gehören neben Lampen und LED-Modulen auch Leuchten, bei denen die Lichtquelle nicht zerstörungsfrei entnommen
werden kann. Im letzteren Fall wird die gesamte Leuchte als Lichtquelle betrachtet und muss dann alle Anforderungen an Lichtquellen erfüllen.
Leuchten, bei denen die Lichtquelle zur Überprüfung zerstörungsfrei entnommen werden kann, gelten hingegen als „umgebende Produkte“.
Eine Kennzeichnung mit dem Energieeffizienz-Label nach Verordnung 2019/2015/EU darf nur noch für Lichtquellen vorgenommen
werden. Umgebende Produkte dürfen kein Energieeffizienz-Label tragen, müssen aber in der Betriebsanleitung einen Hinweis auf die
Energieeffizienzklasse der Lichtquelle enthalten: „Diese Leuchte enthält eine Lichtquelle der Energieeffizienzklasse x“
Gründe dafür, dass eine Lichtquelle aus einer Leuchte nicht entnommen werden kann und die Leuchte somit wie oben beschrieben selbst zu
einer Lichtquelle wird, können beispielsweise sein:
• wenn aufgrund der IP-Schutzanforderungen das Leuchtengehäuse verklebt ist, um einen wirksamen Schutz gegen das Eindringen
von Wasser und Fremdkörpern zu bieten,
• wenn die Konstruktion der Leuchte so gestaltet ist, dass Lichtquellen beim Austausch verunreinigt und/oder beschädigt werden
können (ESD) und wenn die Art der Befestigung der Lichtquellen Einfluss auf die thermischen Eigenschaften (Wärmeableitung) hat.