Steckdosenleisten fallen unter die deutsche Sicherheitsnorm DIN VDE 0620-2-1, die erfüllt werden muss.
In dieser Norm wird der Aufbau (Bauart) unterschieden in:
- wiederanschließbare Steckvorrichtungen (Stecker und Kupplungsdose), die mit Schraubklemmen ausgerüstet sein müssen, und
- nicht wiederanschließbare, die mit dauerhaft wirksamen Verbindungen (z.B. Löt-, Schweiß- oder Crimpverbindungen) ausgestattet sein müssen (Schraubklemmen sind nicht erlaubt).
Mit der Bauart „nicht wieder anschließbar“ einher geht die normative Anforderung, dass die flexible Leitung nicht getrennt werden können darf, ohne dass die Steckvorrichtung dauerhaft unbrauchbar wird. Außerdem dürfen sich weder Stecker noch Kupplungsdosen von Hand oder mit einem Handwerkzeug öffnen lassen. Hierzu sind ausdrücklich Einwegschrauben geeignet.
Diese normative Vorgabe hat den Hintergrund, dass es Endverbrauchern nicht möglich sein darf, Änderungen an dauerhaft wirksamen Verbindungen (z.B. Löt-, Schweiß- oder Crimpverbindungen) vorzunehmen, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass jeder dies technisch korrekt ausführen kann. Somit soll dadurch ein potenzielles Sicherheitsrisiko vermieden werden.
Die Wahl der Bauart der Steckvorrichtung durch den Hersteller kann bauraumbedingte Gründe haben oder weil bei der Erwärmungsprüfung eine Bauart Vorteile bietet.