Die Gewährleistung (Mängelhaftung) ist eine gesetzliche Verpflichtung des Händlers, durch die dem Kunden gewisse Rechte zustehen. Die Garantie (Herstellergarantie) ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Sie als Kunde können wählen, was Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie dazu berechtigt sind.