Die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung) gilt 24 Monate ab Kaufdatum und ist eine Verpflichtung für den Händler (Verkäufer). Dieser muss gewährleisten, dass die verkaufte Ware frei von Mängeln ist. Ist dies nicht der Fall hat der Kunde das Recht auf Reparatur oder kostenlosen Ersatz. Die mangelhafte Ware muss dafür eingesendet werden. Ist weder Reparatur noch Ersatz möglich, kann der Kunde sein Geld zurückverlangen oder eine Kaufpreisminderung verlangen. Tritt der Mangel innerhalb der ersten 12 Monate auf, wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bei Übergabe an den Kunden vorhanden war. Nach 12 Monaten muss der Kunde dies beweisen (Beweislastumkehr).